Erklärung zum Hinweisgeberschutz­gesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, gilt ab dem 17.12.2023 für alle Unternehmen, Vereine und staatliche Organisationen in Deutschland – und somit auch für uns bei EUKALIN Spezial-Klebstoff Fabrik GmbH – im Weiteren kurz EUKALIN genannt.

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, uns entsprechende Hinweise zu geben. Dabei versichern wir Ihnen, dass EUKALIN Ihre persönlichen Informationen und Mitteilungen streng vertraulich behandelt. Es erfolgt lediglich eine Weiterleitung des Inhaltes Ihrer Meldung. Ausschließlich dieser wird auf dieser Seite auch übermittelt und verarbeitet.

Wir bieten Ihnen an, Ihren Hinweis über das folgende Kontaktformular zu übermitteln. Für uns genießt es die höchste Priorität, Sie als Hinweisgeber zu schützen und eine einwandfreie Vertraulichkeit sicherzustellen. Unbefugte Personen haben keinen Zugriff auf Ihre Mitteilung an uns. 

Eingesehen werden Ihre Hinweise von unserem Verantwortlichen. Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung. Innerhalb von spätestens drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung werden Sie von uns über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese benachrichtigt.

Diese Folgemaßnahmen können unterschiedliche Schritte umfassen, wie zum Beispiel geeignete Maßnahmen zur Behebung des geschilderten Problems oder die Einleitung interner Nachforschungen. Sollten mangelnde Beweise oder anderweitige Gründe dafür vorliegen, kann das Verfahren auch abgeschlossen werden.

Seien Sie sicher, dass wir einen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten, der durch Sie übermittelten Informationen und eine lückenlose Dokumentation legen. Sämtliche Meldungen, die bei uns eingehen, werden unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitspflichten dokumentiert. Diese Dokumentation kann so gegebenenfalls als Beweismittel gemäß HinSchG verwendet werden. Das aktuelle Gesetz sieht vor, dass diese Daten drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt und anschließend gelöscht werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Seite die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt. Im Zuge der Einrichtung und der Durchführung des Meldeverfahrens halten wir jedoch sämtliche rechtlichen Datenschutzbestimmungen strikt ein. Sowohl die persönlichen Daten des Hinweisgebers als auch eventuell beschuldigter Dritter werden unter Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Zum Hinweisgeberschutzgesetz lesen Sie weiterführende Informationen auch hier.

ISO 9001:2015
ISO 14001:2015
AEO-Zertifikat